Hier können Sie sich verschiedene Aufmaßmuster unterschiedlicher Objektarten ansehen. Klicken Sie dazu bitte auf das gewünschte Muster.
- Musteraufmaß Wohnung nach WoFlV
- Musteraufmaß Einfamilienhaus nach WoFlV
- Musteraufmaß Mehrfamilienhaus nach WoFlV
- Musteraufmaß Gewerbe nach DIN277
Unsere Musterdateien in den Formaten .ifc, 2D.dwg und 3D.dwg senden wir Ihnen gern auf Anfrage zu.
Immobilienbesitzer aufgepasst!
Für alle Immobilienbesitzer gilt: Die Einheitswerte auf den 1. Januar 1935 (neue Länder) und 1. Januar 1964 (alte Länder) verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit und dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden. Zur Feststellung des Grundsteuerwertes für Wohngrundstücke sind neben der Grundstücks- und Wohnfläche der Bodenrichtwert sowie die Gebäudeart und das Baujahr des Gebäudes. Mitte 2022 werden alle Immobilienbesitzer eine Aufforderung des Finanzamtes erhalten, u.a. auch ihre Wohnfläche zu melden.